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Gelatine ist seit je her ein gesundes und sicheres Lebensmittel. Seit BSE steht mancher Verbraucher der Gelatine allerdings skeptisch gegenüber. Das ist zwar verständlich, aber unberechtigt. Die europäischen Gelatinehersteller standen schon immer für höchste Qualität der Gelatine. Das zeigt sich in der sorgfältigen Auswahl hochwertiger Rohmaterialien als auch in dem mehrstufigen Herstellungsprozess selbst. Die EU-Kommission legte im Jahr 1999 als Reaktion auf die BSE-Krise europaweit verschärfte Regelungen für Herstellung, Verkauf und Reinheit von Speise- und Pharmagelatine fest. Die GME-Mitgliedsunternehmen hatten lange vor diesen verschärften Maßnahmen reagiert und die EU-Kriterien bereits umgesetzt.
Hinsichtlich ihrer Sicherheit, gerade auch im Hinblick auf BSE, ist Gelatine sicherlich das bestuntersuchte Lebensmittel. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz haben aufgrund internationaler Forschungsergebnisse bestätigt, dass Gelatine sicher ist.
Hochwertige Rohstoffe Ein Großteil der Gelatine wird aus Schweineschwarten hergestellt, weitere Rohstoffe sind Rinderhaut und Knochen von Schwein und Rind. Die Rohmaterialien für die Herstellung von Gelatine kommen aus registrierten Schlachthöfen, in denen alle Tiere veterinärmedizinisch untersucht werden. Zusätzlich werden in allen europäischen Schlachthöfen bei allen Rindern, die älter als 30 Monate sind, BSE-Tests durchgeführt. In den wissenschaftlichen Untersuchungen wurde allerdings noch nie eine BSE-Infektiosität in Rinderknochen festgestellt.
Das Fleisch der geprüften Tiere wird an Metzgereien geliefert, Häute und Knochen gehen in die Gelatineproduktion. Die gängige Praxis von Schlachtung, Kontrollen und Zulassungsverfahren garantiert, dass die für Gelatine verwendeten Rohmaterialien ausschließlich von Tieren kommen, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr freigegeben ist.
Die Auswahl der Rohmaterialien geht Hand in Hand mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die europäische Gesetzgebung regelt alle Stufen der Gelatine Herstellung, angefangen von der Auswahl der Rohstoffe bis zu deren Auslieferung. Damit unterliegen alle Rohstoffe einer lückenlosen, strengen Sicherheits- und Herkunftskontrolle.
Pharmagelatine muss den strengen Vorschriften der amtlichen Arzneibücher entsprechen. Speisegelatine genügt ebenfalls diesen Anforderungen und unterliegt zusätzlich dem Lebensmittelrecht.
Die Gelatine-herstellende Industrie ist damit eine der best-strukturiertesten und best-kontrolliertesten Industriezweige überhaupt in Europa.
Ein weiterer Sicherheitsgarant ist die Herstellung Neben den gesetzlich geltenden Rohmaterial-Richtlinien stellt der Produktionsprozess der Gelatine schon immer ein weiteres grundlegendes Sicherheitskriterium für den Verbraucher dar. Die GME nimmt die Bedenken der Verbraucher sehr ernst. Daher hat der Europäische Verband 1999 unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission im Rahmen ihres BSE-Forschungsprogramms eine umfassende Studie zur Gelatine in Auftrag gegeben. Dabei wurde untersucht, ob BSE-Erreger, die den Rohstoffen künstlich hinzugefügt worden waren, während des Gelatine-Herstellungsprozesses abgetötet werden. Die Untersuchungsergebnisse zeigten, dass die angewendeten Verfahren des Herstellungsprozesses extrem wirksam sind. Auch mit empfindlichsten Messmethoden waren keine infektiösen Rückstände mehr nachweisbar. Der Gelatine-Herstellungsprozess dient damit gleichzeitig als zusätzliche Sicherheitsgarantie. Die Studie, die frühere Untersuchungsergebnisse bestätigte, wurde von drei international renommierten Forschungsstätten durchgeführt, dem Institute for Animal Health in Edinburgh (Schottland), der Baltimore Research and Education Foundation (USA) und dem ID-Lelystad (Niederlande).
Die Studienergebnisse belegen, dass durch den Verzehr von Gelatine zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für den Menschen bestanden hat.
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