
Gelatine ist seit je her ein gesundes und sicheres Lebensmittel. Die europäischen Gelatinehersteller standen schon immer für höchste Qualität der Gelatine. Dies zeigt sich sowohl bei der sorgfältigen Auswahl hochwertiger Rohmaterialien als auch in dem mehrstufigen Herstellungsprozess selbst. Die EU-Kommission legte im Jahr 1999 als Reaktion auf die BSE-Krise europaweit verschärfte Regelungen für Herstellung, Verkauf und Reinheit von Speise- und Pharmagelatine fest. Die GME-Mitgliedsunternehmen hatten lange vor diesen verschärften Maßnahmen reagiert und die EU-Kriterien bereits im Vorfeld umgesetzt.
Hinsichtlich ihrer Sicherheit, gerade auch im Hinblick auf BSE, ist Gelatine ein Lebensmittel, das sehr sorgfältig untersucht wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz haben aufgrund internationaler Forschungsergebnisse bestätigt, dass Gelatine sicher ist.
Ein Großteil der Gelatine wird aus Schweineschwarten hergestellt, weitere Rohstoffe sind Rinderhaut sowie Schweine- und Rinderknochen. Die Rohmaterialien für die Herstellung von Gelatine kommen aus registrierten Schlachthöfen, in denen alle Tiere veterinärmedizinisch untersucht werden. Zusätzlich werden in allen europäischen Schlachthöfen bei allen Rindern, die älter als 30 Monate sind, BSE-Tests durchgeführt. In den wissenschaftlichen Untersuchungen wurde allerdings noch nie eine BSE-Infektion festgestellt.
Das Fleisch der Tiere wird an Metzgereien geliefert, Häute und Knochen gehen in die Gelatineproduktion. Die gängige Praxis von Schlachtung, Kontrollen und Zulassungsverfahren garantiert, dass die für Gelatine verwendeten Rohmaterialien ausschließlich von Tieren kommen, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist.
Die Auswahl der Rohmaterialien geht Hand in Hand mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die europäische Gesetzgebung regelt alle Stufen der Gelatineherstellung, angefangen von der Auswahl der Rohstoffe bis hin zur Auslieferung. Damit unterliegen alle Rohstoffe einer lückenlosen und strengen Sicherheits- und Herkunftskontrolle.
Pharmagelatine muss den strengen Vorschriften der amtlichen Pharmakopöen entsprechen. Speisegelatine wird ebenfalls diesen Anforderungen gerecht und unterliegt zusätzlich dem Lebensmittelrecht.
Die Gelatineindustrie ist damit eine der am besten strukturierten und kontrollierten Industriezweige überhaupt in Europa.
Neben den gesetzlich geltenden Rohmaterial-Richtlinien stellt der Produktionsprozess der Gelatine schon immer ein weiteres grundlegendes Sicherheitskriterium für den Verbraucher dar. Die GME nimmt die Bedenken der Verbraucher sehr ernst.
In unterschiedlichen Studien, die unter Leitung und Aufsicht der EU-Behörden durchgeführt wurden, konnte einwandfrei nachgewiesen werden, dass der Herstellungsprozess von Gelatine oder Kollagen-Hydrolysat in der Lage ist, jede denkbare Infektion abzutöten.