Auf Nummer sicher bei Qualität und Herstellung

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Gelatine ist seit jeher ein gesundes und sicheres Lebensmittel. Die europäischen Gelatinehersteller stehen für höchste Qualität der Gelatine. Dies zeigt sich sowohl bei der sorgfältigen Auswahl hochwertiger Rohmaterialien als auch im mehrstufigen Herstellungsprozess. Die Qualitätsanforderungen für diesen Prozess werden durch nationale und internationale Verordnungen geregelt – von der Bestimmung der Körperteile der Tiere, die als Rohstoff verwendet werden dürfen, über die physikalischen Parameter der Verarbeitung bis hin zum fertigen Produkt.

Die EU-Kommission legte im Jahr 1999 europaweit verschärfte Regelungen für Herstellung, Verkauf und Reinheit von Speise- und Pharmagelatine fest. Die GME-Mitgliedsunternehmen hatten lange vor diesen verschärften Maßnahmen die EU-Kriterien bereits im Vorfeld umgesetzt. Hinsichtlich ihrer Sicherheit ist Gelatine ein Lebensmittel, das sehr sorgfältig untersucht wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz haben aufgrund internationaler Forschungsergebnisse bestätigt, dass Gelatine sicher ist.

Hochwertige Rohstoffe

Ein Großteil der Gelatine wird aus Schweineschwarten hergestellt, weitere Rohstoffe sind Rinderhaut sowie Schweine- und Rinderknochen. Die Rohmaterialien für die Herstellung von Gelatine kommen aus registrierten Schlachthöfen, in denen alle Tiere veterinärmedizinisch untersucht werden.

Das Fleisch der Tiere wird an Metzgereien geliefert, Häute und Knochen gehen in die Gelatineproduktion. Die gängige Praxis von Schlachtung, Kontrollen und Zulassungsverfahren garantiert, dass die für Gelatine verwendeten Rohmaterialien ausschließlich von Tieren kommen, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Die Auswahl der Rohmaterialien geht Hand in Hand mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Die europäische Gesetzgebung regelt alle Stufen der Gelatineherstellung, angefangen von der Auswahl der Rohstoffe bis hin zur Auslieferung. Damit unterliegen alle Rohstoffe einer lückenlosen und strengen Sicherheits- und Herkunftskontrolle. Pharmagelatine muss den strengen Vorschriften der amtlichen Pharmakopöen entsprechen. Speisegelatine wird ebenfalls diesen Anforderungen gerecht und unterliegt zusätzlich dem Lebensmittelrecht. Die Gelatineindustrie ist damit eine der am besten strukturierten und kontrollierten Industriezweige überhaupt in Europa.

Um die absolute Sicherheit und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der für die Lebensmittel- und für die Pharmaindustrie hergestellten Gelatine und Kollagenpeptide zu garantieren, werden zusätzlich zu den strikt geregelten Anforderungen auch zahlreiche Kontrollen durchgeführt. Durch die von den zuständigen Behörden regelmäßig ausgeführten Prüfungen und die ständige Überwachung des gesamten Herstellungsprozesses wird sichergestellt, dass dem Endverbraucher stets die beste Qualität und die höchste Sicherheit geboten werden.

Infografik über die Sicherheit von Gelatine

Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 legt die allgemeinen Bedingungen für die Herstellung von Speisegelatine und Kollagenpeptiden fest. Sie beinhaltet alle Aspekte, angefangen bei den Rohstoffen bis hin zur Auslieferung des Endprodukts: Herkunft, Transport und Lagerung der Rohstoffe, Herstellungsbedingungen, chemische Anforderungen an die Gelatine und an das Kollagenpeptid sowie Verpackung, Lagerung und Transport.

Es dürfen ausschließlich Rohstoffe von Tieren verwendet werden, die für den menschlichen Verzehr geeignet und durch die zuständigen Veterinärämter freigegeben sind, ebenfalls muss die Herkunft lückenlos dokumentiert sein.

Die mikrobiologischen Anforderungen an die Gelatine und an die Kollagenpeptide werden zusätzlich durch die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt.

Durch all diese Vorschriften wird ein klar definierter Rahmen für die Herstellung von Gelatine und Kollagenpeptiden höchster Qualität geschaffen.

Für die pharmazeutische Verwendung von Gelatine gelten zusätzliche Anforderungen, welche in speziellen Vorschriften niedergelegt wurden. Folglich müssen pharmazeutische Gelatine und Kollagenpeptide nicht nur die geltenden Anforderungen an Speisegelatine und an Kollagenpeptiden erfüllen, sondern gemäß der Richtlinie (EG) 2001/83 auch die Bestimmungen für medizinische Produkte.

Des Weiteren müssen die aus Rinderrohstoffen erzeugten Gelatinen und Kollagenpeptide für die Pharmaindustrie gemäß der Leitlinien der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA/410/01 Rev. 3) für den europäischen Markt durch die EDQM (Europäische Direktion für die Qualität von Medikamenten) zertifiziert werden. Die Zertifizierung erfolgt erst nachdem der Gelatinehersteller alle Unterlagen über die Rohstoffe und über den Herstellungsprozess eingereicht hat und diese durch die EDQM geprüft wurden.

Das Europäische Arzneimittelbuch enthält weitere spezifische Anforderungen für die Erzeugung von pharmazeutischer Gelatine und Kollagenpeptiden sowie für die physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Qualitätsmerkmale des fertigen Produktes.